Über uns

Unsere Kanzleigeschichte

Unsere Kanzleigeschichte

Über uns

Justitia — Sinnbild der Gerechtigkeit

Als Anwaltskanzlei Dişli möchten wir Sie auf dieser Seite über neue Gesetze, Änderungen in der Rechtsprechung und andere aktuelle Themen informieren.

Unser Ziel in unserer Arbeit ist es, zur historischen Mission des Anwaltsberufs beizutragen, nämlich zu der Vorstellung und Überzeugung, dass er als Pflicht der Ehre und Würde aufrechterhalten werden sollte. Wir wollen die heilige Natur des Berufs hervorheben, die den wichtigsten Faktor bei der Verwirklichung von Gerechtigkeit, Frieden und sozialer Harmonie darstellt, angesichts der heutigen verfallenden Wertvorstellungen.

Wir wollen den notwendigen Kampf unter der Führung von Gesetz, Gerechtigkeit und Wahrheit führen, um das Rechtsgebiet davor zu bewahren, von dem Bild eines Spinnennetzes übernommen zu werden, in dem nur die weltlich Kleinen und Schwachen stecken bleiben und die Mächtigen und Großen sich retten können.

Wir wollen den notwendigen Kampf unter der Führung von Gesetz, Gerechtigkeit und Wahrheit führen.

Unsere Kanzlei ist der Ansicht, dass Anwälte mit dem Bewusstsein und der Verantwortung handeln müssen, ihre seit Jahrhunderten als heilig angesehenen Aufgaben auszuüben, und dass sie in der Lage sein müssen, Grundsätze an die erste Stelle zu setzen, während sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit geschieht und dass Bürger und die gesamte Menschheit in Frieden und Ruhe leben.

Als Rechtsanwalt fühle ich es im Herzen, die korrekte Anwendung des Rechts sicherzustellen, es zu überwachen und zur Erreichung der Gerechtigkeit in allen Streitigkeiten zwischen Personen und dem Staat oder zwischen Personen beizutragen, sei es im Gerichtssaal mit meiner Robe oder auf der Straße, unabhängig von den Schwierigkeiten, die sich aus den Umständen und Bedingungen in jedem Fall oder in jedem Streit innerhalb meines Einflussbereichs ergeben können.

Mit diesem Ziel vor Augen führt unsere Kanzlei alle notwendigen Arbeiten und Transaktionen ohne Zögern durch, ohne jemals ihre rechtliche Identität aufzugeben und ohne die ihr gesetzlich zugewiesene Befugnis zu überschreiten, wobei sie auch die Anforderungen der Sorgfaltspflicht und der Loyalität berücksichtigt, die sich aus der Rechtsvertretung ergeben und ihr von ihren Mandanten übertragen und von ihrem Volk auf ihre Schultern gelegt wurden, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit geschieht und Rechte durchgesetzt werden.

Unterschrift Kanzlei Dişli

Unsere Vision

Unser vorrangiges Ziel ist es, zu wachsen und uns weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang besteht unsere Vision darin, uns fortlaufend zu erneuern. An der Schnittstelle dieser Ziele positioniert sich unsere Kanzlei als ein angesehenes Mitglied der juristischen Gemeinschaft, das sich durch einen lösungsorientierten Ansatz und ein effizientes System auszeichnet — getragen von einem erfahrenen und kompetenten Rechtsteam sowie engagierten jungen Kolleginnen und Kollegen, die entschlossen sind, diesen Weg fortzusetzen.

Unsere Mission

Unsere Mission ist es, zur Stärkung des Vertrauens in Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit beizutragen. Wir verteidigen die Rechte und Freiheiten unserer Mandantinnen und Mandanten professionell im Rahmen gegenseitigen Respekts und kaufmännischer Grundsätze und bieten ihnen qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Wir verfolgen aufmerksam alle Entwicklungen und Änderungen in unserem Rechtssystem und setzen diese im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten um. Wir streben danach, Gerechtigkeit mit einem respektablen, ehrlichen, verlässlichen, modernen, progressiven und erfolgreichen Ansatz zu verwirklichen.

Wir setzen uns dafür ein, die Rechte von Einzelpersonen und Institutionen bestmöglich zu schützen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Gerechtigkeit zu unterstützen. Zudem wollen wir wesentlich zur Weiterentwicklung der Rechtskultur und des Rechtsbewusstseins beitragen. Unser Ziel ist es, eine angesehene Kanzlei auf ihrem Gebiet zu sein, die sich intensiv mit nationalen und globalen Fragen auseinandersetzt und in der Lage ist, nationale und internationale Entwicklungen fachkundig zu interpretieren und zu bewerten.

Schnelle Reaktion

Wir antworten zügig, erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten in klarer und verständlicher Sprache und handeln innerhalb der festgelegten Fristen, um Ihre Interessen zu schützen.

Präzise Vorbereitung

Wir bereiten vollständige Unterlagen vor, sammeln Beweise und vertreten Sie mit größter Sorgfalt und Konsequenz vor Behörden und Gerichten.

Transparente, mehrsprachige Betreuung

Sie erhalten eine ehrliche Beratung zu Erfolgsaussichten und Gebühren, regelmäßige Rückmeldungen von einer zentralen Ansprechperson sowie Unterstützung auf Türkisch, Deutsch und Englisch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Kriterien für die Asylbewertung?
Asylanträge werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage des internationalen Rechts und der Vorschriften der Europäischen Union geprüft. Maßgeblich sind Faktoren wie die Gefahren, denen die antragstellende Person ausgesetzt ist, die politische Lage im Herkunftsland und das individuelle Sicherheitsrisiko. Anerkannt werden kann insbesondere, wer im Herkunftsland aufgrund seiner politischen, religiösen, ethnischen oder sozialen Zugehörigkeit Verfolgung, Folter oder andere Formen von Gewalt erlitten hat oder befürchten muss. Je nach Konstellation kommen Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz oder ein nationales Abschiebungsverbot in Betracht. Wir prüfen Ihre individuelle Fluchtgeschichte sowie die Erfolgsaussichten und bereiten Sie gezielt auf die Anhörung beim BAMF vor.
Was sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug in Deutschland?
Beim Familiennachzug holen ausländische Staatsangehörige, die bereits in Deutschland leben, ihre Familienangehörigen nach. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die in Deutschland lebende Person muss sich rechtmäßig im Land aufhalten und über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen (etwa eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder die Anerkennung als Flüchtling). In der Regel sind zudem ausreichender Wohnraum, die Sicherung des Lebensunterhalts und – je nach Fall – einfache Deutschkenntnisse der nachziehenden Person nachzuweisen. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, stellen die erforderlichen Nachweise zusammen und begleiten das Verfahren bei Botschaft und Ausländerbehörde.
Was ist eine Duldung?
Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie wird erteilt, wenn eine Abschiebung derzeit aus rechtlichen, gesundheitlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie erlaubt den vorübergehenden Aufenthalt, ist befristet und stellt keinen regulären Aufenthaltstitel dar.
Was soll ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wird?
Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, haben verschiedene Möglichkeiten und gesetzliche Rechte – auch bevor eine Abschiebung erfolgt oder während das Verfahren noch läuft. In der Regel kann gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb der (meist sehr kurzen) gesetzlichen Fristen Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden; häufig ist zusätzlich ein Eilantrag sinnvoll, um eine Abschiebung vorläufig zu verhindern. Wichtig ist, keine Fristen zu versäumen und amtliche Schreiben ernst zu nehmen. Wir prüfen den Bescheid, bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im gesamten Rechtsmittelverfahren.
Ich habe ein Dublin-Verfahren (Fingerabdrücke in einem anderen Land abgegeben) – was soll ich tun?
Im Dublin-Verfahren wird geklärt, welcher Mitgliedstaat der Europäischen Union für Ihren Asylantrag zuständig ist – häufig der Staat, in dem Sie zuerst Asyl beantragt oder Fingerabdrücke abgegeben haben (z. B. Italien, Griechenland, Spanien). Wichtig ist Folgendes: Wenden Sie sich sofort an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die oder der prüft, ob eine Überstellung rechtlich verhindert oder aufgeschoben werden kann. Kooperieren Sie mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nehmen Sie amtliche Schreiben ernst und versäumen Sie keine Fristen. Teilen Sie gesundheitliche oder familiäre Gründe mit, die gegen eine Überstellung sprechen könnten. Akzeptiert der andere Staat ein Übernahmeersuchen, erfolgt grundsätzlich eine Überstellung dorthin. In besonderen Fällen kann Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und den Antrag dennoch selbst prüfen – etwa aus humanitären Gründen oder bei familiären Bindungen. Gegen einen Dublin-Bescheid können innerhalb kurzer Frist Klage und Eilantrag gestellt werden; wir setzen uns für Ihren Verbleib ein.
Wie kann ich deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger werden?
Eine Einbürgerung ist in der Regel nach mehreren Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich. Voraussetzungen sind u. a. ein gesicherter Aufenthaltstitel, ausreichende Deutschkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhalts, ein bestandener Einbürgerungstest sowie in der Regel Straffreiheit. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und begleiten den Antrag.