Familiennachzug

Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern sowie minderjährige, ledige Kinder die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen. Wir begleiten Sie beim Familiennachzug — von der Visumsbeantragung bis zum Aufenthaltstitel.

Familiennachzug

Schwerpunkt Familiennachzug

Der Familiennachzug ermöglicht es Angehörigen, zu einer bereits in Deutschland lebenden Person zu ziehen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hängt vor allem davon ab, ob Sie zu einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen, zu einer Unionsbürgerin oder einem Unionsbürger oder zu einer oder einem Drittstaatsangehörigen nachziehen. Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten. Wir ordnen Ihren Fall rechtlich ein und zeigen Ihnen den passenden Weg auf.

Wer kann nachziehen?

  • Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • Minderjährige, ledige Kinder zu ihren Eltern
  • Eltern zu ihren in Deutschland lebenden minderjährigen Kindern
  • In besonderen Härtefällen weitere Familienangehörige

Typische Voraussetzungen

Beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgern gelten häufig erleichterte Bedingungen.

  • Rechtmäßiger Aufenthalt der in Deutschland lebenden Person mit gültigem Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder Anerkennung als Flüchtling)
  • Ausreichender Wohnraum für die Familie
  • Sicherung des Lebensunterhalts, in der Regel ohne öffentliche Leistungen
  • Beim Ehegattennachzug meist einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) der nachziehenden Person; in bestimmten Fällen bestehen Ausnahmen
  • Bestehende Ehe bzw. Lebenspartnerschaft (grundsätzlich Volljährigkeit beider Partner)

So unterstützen wir Sie

  • Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen und der Erfolgsaussichten
  • Zusammenstellung und Prüfung der erforderlichen Nachweise und Dokumente
  • Begleitung des Visumverfahrens bei der zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat
  • Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde und im Verwaltungsverfahren
  • Rechtsmittel bei Ablehnung (Remonstration, Klage, Eilrechtsschutz)
  • Beratung in Härtefällen und bei besonderen familiären Konstellationen

Rechtliche Grundlagen

Der Familiennachzug ist im Wesentlichen in den §§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie — für den Nachzug zu Unionsbürgern — in § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) geregelt. Da die Anforderungen vom Aufenthaltsstatus der Bezugsperson und der jeweiligen Familienkonstellation abhängen, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.