Deutschland hat die Verpflichtung, internationalen Schutz für Personen zu gewähren, deren Leben aufgrund von Krieg, Verfolgung, Folter oder Menschenrechtsverletzungen in Gefahr ist. Ein Asylantrag bringt den Wunsch einer Person zum Ausdruck, in Deutschland Sicherheit zu suchen und Schutz vor den Gefahren in ihrem Herkunftsland zu erhalten.

Schwerpunkt Asylrecht
Im Asylrecht stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten in einer oft belastenden und existenziellen Lebenssituation zur Seite. Unser Ansatz ist geprägt von Sorgfalt, Verständnis und einer gründlichen rechtlichen Analyse. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und verantwortungsvolle Begleitung in jeder Phase des Verfahrens.
Typische Eckpunkte unserer asylrechtlichen Tätigkeit
- Umfassende Erstberatung zur individuellen Fluchtgeschichte, zu Erfolgsaussichten und zur Verfahrensstrategie
- Vorbereitung auf Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Begleitung und Vertretung im gesamten Asylverfahren, inklusive Nach- und Folgeanträgen
- Rechtsmittelverfahren gegen ablehnende Bescheide (Klage, Eilantrag, Beschwerde)
- Familienasyl und Familiennachzug
- Beratung zu Duldung, Aufenthaltsgestattung und humanitären Aufenthaltstiteln
- Unterstützung bei Abschiebungsandrohungen und in Verfahren der Abschiebungshaft
- Beratung zu Integrationsmöglichkeiten, Arbeitserlaubnis und weiteren ausländerrechtlichen Fragestellungen
Unsere Arbeit im Asylrecht basiert auf einer sorgfältigen Aktenanalyse, sensiblen und vertrauensvollen Gesprächen mit unseren Mandanten sowie einer konsequenten und engagierten Vertretung ihrer Rechte gegenüber Behörden und Gerichten.

